Vorsteuerabzug für ein arbeitszimmer und die fristgebundene unternehmensbezogene zuordnungsentscheidung. Der unternehmer bucht diese kosten auf das konto aufwendungen für ein häusliches arbeitszimmer nicht abziehbarer anteil 4289 6349 skr 03 04. Andererseits bei vorsteuerabzug auch in der umsatzsteuer.