Abschirmungen fã r lichtdurchlã ssige wã nde aus nichtbruchsicherem werkstoff gegen arbeitsplã tze und verkehrswege sind gelã nder oder andere entsprechende abschrankungen. Sofern arbeitsplã tze oder verkehrswege an lichtdurchlã ssige wã nde grenzen und absturzgefahr besteht muãÿ auch bei wã nden aus bruchsicherem.